Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen Lachgasverbot nicht ein

Das Bundesgericht hat heute sein Urteil publiziert, wonach es auf eine Beschwerde gegen Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichtes Basel-Stadt gegen die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken nicht eintritt. Mit dem nun gefällten Urteil des Bundesgerichts werden die Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts definitiv rechtskräftig: Die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken ist verboten. Das Gesundheitsdepartement begrüsst dies im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes sehr.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt verfügte im August bzw. November 2021 gegen einen Basler Gastronomiebetrieb ein Verbot der Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken. Ein vom Betreiber des Betriebs gegen diese Verfügungen gerichteter Rekurs wurde zunächst vom Gesundheitsdepartement und anschliessend vom Appellationsgericht Basel-Stadt abgewiesen. Sowohl das Gesundheitsdepartement als auch das Appellationsgericht kamen klar zum Schluss, dass die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken sowohl nach dem Chemikaliengesetz als auch nach dem Lebensmittelgesetz verboten ist.

Inzwischen hat sich auch das Bundesgericht mit dem fraglichen Fall befasst und ist auf eine entsprechende Beschwerde des Betreibers nicht eingetreten. Nach Ansicht des Bundesgerichts hat der Beschwerdeführer nicht rechtsgenügend darlegen können, inwiefern die Begründungen der Vorinstanzen Bundesrecht verletzen (vgl. zum Urteil des Bundesgerichts im Einzelnen).

Grosse Gesundheitsrisiken bei regelmässigem Konsum

Mit dem nun gefällten Urteil des Bundesgerichts werden die Entscheide des Gesundheitsdepartements und des Appellationsgerichts, wonach die Abgabe von Lachgas zu Inhalationszwecken verboten ist, definitiv rechtskräftig. Diese Entscheide dürften schweizweit eine Signalwirkung haben und damit auch die Praxis in anderen Kantonen zur Sicherstellung eines Abgabeverbots von Lachgas zu Inhalationszwecken beeinflussen. Dies ist im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes sehr zu begrüssen, denn der regelmässige Konsum von Lachgas birgt grosse Gesundheitsrisiken. Die Partydroge kann schwere Nervenschäden bis zur Paraplegie verursachen.

Hinweise:

Das nun rechtskräftige Urteil des Appellationsgerichts vom 13. November 2023 (VD.2022.269) ist abrufbar auf https://rechtsprechung.gerichte.bs.ch resp. direkt unter diesem Link Kanton Basel - FindInfoWeb (bs.ch).

Das Urteil des Bundesgerichtes (2C-24/2024) ist seit heute abrufbar in den Datenbanken «Liste der Neuheiten», 10. April 2024, und «Weitere Urteile ab 2020»

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