Raten, Stundung und Erlass

Zahlungschwierigkeiten

  • Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein diesbezügliches Gesuch (Stundung, Ratenzahlung oder Erlass) stellen.
  • Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit den entsprechenden Unterlagen.
  • Nehmen Sie für eine Zahlung in Raten frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG Art. 37 und WPEV Art. 52.

Stundung und Ratenzahlung

  • Stundungen (Verlängerung der Zahlungsfrist) sowie Ratenzahlungen können telefonisch beantragt werden.
  • Auf Stundung und Ratenzahlung wird ein Verzugszins erhoben.

Erlass

  • In besonderen Notlagen kann auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass / Erlass gewährt werden. Dokumentieren Sie mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen, warum die Bezahlung der Ersatzabgabe für Sie nicht zumutbar ist.

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