Ersatzbefreiung

Allgemeines

  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität).
  • Damit diese Abklärungen speditiv behandelt werden können, ist Ihre Mithilfe unumgänglich.
  • Legen Sie Ihrem Gesuch die sachdienlichen Unterlagen (z.B. Rentenverfügungen der IV oder SUVA) und immer das Dienstbüchlein bei.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG (Art. 4 und 4a) und WPEV (Art. 1 - 4).

Erklärungen zu speziellen Fällen

a) Wehrpflichtersatzabgabe und Behinderte

  • Das Merkblatt der eidg. Steuerverwaltung, Sektion Wehrpflichtersatz, enthält Informationen bezüglich Ersatzbefreiung.
  • Für die Beurteilung eines Gesuchs um Ersatzbefreiung, benötigen wir Ihre Angaben. Hier der Fragebogen zum Ausfüllen und Einsenden.

Fragebogen Ersatzbefreiung

Nachstehend ein paar wichtige Hinweise:

  • Haben Sie eine Behinderung, beziehen jedoch keine Invalidenrente?
    Bitte Buchstabe A ankreuzen.
    Anmerkung:
    Kriterien wie Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder berufliche Massnahmen (Wiedereingliederung) ohne 40%-igen Integritätsschaden können bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden.     
  • Haben Sie im Ersatzjahr während mehr als sechs Monaten eine Rente (IV, SUVA, Hilflosenentschädigung) bezogen?
    Bitte Buchstabe B ankreuzen.
    Anmerkung:
    Bei weniger als sechs Monaten Rentenbezug bitten wir Sie den Fragebogen für die Berechnung des Existenzminimums auszufüllen.
  • Sind Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen?
    Bitte Buchstabe C ankreuzen.
    Anmerkung:
    Der Abklärungsentscheid erfolgt kostenlos durch die Invalidenversicherung (IV).
  • Leiden Sie an einer beidseitigen Gehörlosigkeit von mindestens 55 dB?
    Bitte Buchstabe D ankreuzen.
    Anmerkung:
    Der Grad der Schwerhörigkeit ist bei einem Facharzt für Ohren-, Nasen- und Halskrankheiten Ihrer Wahl und auf eigene Kosten abzuklären und mit dem Formular Audiogramm zur Abklärung der Ersatzbefreiung bestätigen zu lassen.
  • Leiden Sie an einer Sehbehinderung?
    Anmerkung:
    Wir benötigen ein ärztliches Zeugnis (auf eigene Kosten) mit Angabe über das Mass des Integritätsschadens oder einen entsprechenden Abklärungsentscheid (kostenlos) durch die Invalidenversicherung (IV).

b) Wehrpflichtersatzabgabe und gesundheitliche Schädigung im Militär- oder Zivildienst

Haben Sie während Ihrem Militär- oder Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Für die Einsicht in Ihre medizinischen Akten bei der Logistikbasis der Armee (Militärärztlicher Dienst) bzw. der SUVA (Militärversicherung) benötigen wir Ihre Vollmacht.
Anmerkung:
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts der Fall, wenn das Dispensations- oder Ausmusterungsleiden durch den Militär- oder Zivildienst verursacht oder dauernd und wesentlich verschlimmert worden ist. Bei einer vorübergehenden Verschlimmerung eines vorbestandenen oder anlagebedingten Leidens kann die Ersatzbefreiung nur für die Dauer der Verschlimmerung gewährt werden.

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